Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter mit bis zu 100% staatlicher Förderung – jetzt informieren und vom Qualifizierungschancengesetz profitieren!
Fördermittel

Qualifizierungschancengesetz

  05.12.2022 |  8 Min Lesezeit

Mitarbeiter fördern auf Kosten des Staates

Durch das Qualifizierungschancengesetz haben Unternehmer die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter mithilfe staatlicher Förderungen weiterzubilden. Hierbei werden nicht nur die Kosten für die Weiterbildung bis zu 100% übernommen, sondern auch die Lohnfortzahlung während der Weiterbildungsmaßnahmen.

Fachkräftemangel, Fluktuation und Digitalisierungsstau – Unternehmer werden vor große Herausforderungen gestellt. Um diese zu meistern, setzen die meisten Unternehmen auf Weiterbildungsmaßnahmen. Diese Art der Mitarbeiterförderung sorgt für eine attraktive Arbeitgebermarke, erhöht die Zufriedenheit der Mitarbeiter und erleichtert die Veränderungen der Berufsfelder.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie das Qualifizierungschancengesetz nutzen können, um die Entwicklungsgeschwindigkeit Ihres Unternehmens zu erhöhen.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Hinter diesem unhandlichen Begriff steht eine große Chance für Unternehmen jeder Größe. Das Qualifizierungschancengesetz trat im Dezember 2018 in Kraft und soll dazu dienen, die schwerfällige Entwicklung von Unternehmen, welche durch neue Technologien und sich verändernde Berufsfelder begünstigt wird, zu beschleunigen. Das Weiterbildungsprogramm der Bundesagentur für Arbeit, welches der Weiterbildung geringqualifizierter oder älterer Mitarbeiter in Unternehmen (WeGebAu) dient, wurde auf alle Beschäftigten ausgeweitet. Die Bundesregierung stellt der Bundesagentur für Arbeit dafür jährlich zusätzlich 6,2 Milliarden Euro bereit.

Arbeitgeber kassieren hohe Zuschüsse

Dieser dicke Topf an Fördergeldern steht nun jedem Unternehmen zur Verfügung. Die Bundesagentur für Arbeit bezuschusst dabei nicht nur die Weiterbildungskosten mit 15–100%, sondern zahlt auch einen Teil der Lohnkosten für die Zeit der Weiterbildungsmaßnahmen. Stellen Unternehmer ihre Mitarbeiter während der Weiterbildung bei vollem Gehalt frei, erhalten sie Lohnkostenzuschüsse von 25–75%.

Wie hoch der Zuschuss ausfällt, hängt von der Größe des Unternehmens ab:

  • Bei kleinen Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die Weiterbildung zu 100% und die Lohnfortzahlungen zu 75%.
  • Unternehmen mit 10–249 Beschäftigten erhalten einen Zuschuss über die Hälfte der Kosten für die Weiterbildung und Lohnfortzahlung.
  • Unternehmen mit 250–2.500 Beschäftigten erhalten einen Zuschuss über ein Viertel der Kosten.
  • Größere Unternehmen erhalten 15% der Kosten bzw. 20%, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Weiterbildung bestehen.

Qualifizierungschancengesetz nutzen - die Voraussetzungen

Nach § 82 SGB III müssen fünf Kriterien erfüllt sein, damit die Bundesagentur die Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz fördert:

  1. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in der Weiterbildung vermittelt werden, müssen über arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen, d.h. die Weiterbildungsmaßnahme muss dazu dienen, Beschäftigte dem sich verändernden Berufsbild oder neuen Herausforderungen (z.B. Digitalisierung) entsprechend weiterzubilden.
  2. Die Berufsausbildung der betreffenden Mitarbeiter muss mindestens vier Jahre zurückliegen.
  3. Der Abstand zwischen den Weiterbildungsmaßnahmen muss mindestens vier Jahre betragen.
  4. Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und von einem externen Bildungsträger in oder außerhalb Ihres Unternehmens durchgeführt werden.
  5. Der externe Bildungsträger muss für die Förderung zugelassen sein.


Sparen Sie Kosten und Zeit: Unser Service bei Haberland Bildung

Wir sind zertifizierte Fördermittelberater und ein zugelassener Dienstleister für Weiterbildungsmaßnahmen.

Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand. Zu unserem besonderen Service gehört es, dass wir die Weiterbildungsmaßnahmen für Sie ermitteln und planen, die Anträge stellen und auch noch für eine schnelle Abwicklung sorgen. Dieser Service ist für Sie als Unternehmer kostenfrei.

Maßnahmenplanung, Antrag und Durchführung

Aus jahrzehntelanger Erfahrung wissen wir, dass es sehr zeitfressend ist, das Thema Qualifikation und Weiterbildung professionell anzugehen. Die Entwicklungspotenziale Ihrer Mitarbeiter müssen analysiert, Fortbildungsbedarfe ermittelt und Anträge gestellt werden.

Unsere Profis erstellen Ihnen ein Weiterbildungskonzept, von dem Ihr gesamtes Unternehmen profitiert und sorgt für eine schnelle Abwicklung der Antragsstellung.

Die Haberland Bildungs-GmbH hat vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten im Programm und sorgt für motivierte und inspirierte Mitarbeiter, die sich neuen Herausforderungen freudvoll stellen und neue Skills in Ihr Unternehmen bringen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Übernahme der Weiterbildungskosten von 15–100%
  • Lohnkostenzuschuss von 25–75%
  • Analyse der Entwicklungspotenziale Ihrer Mitarbeiter
  • Erhebung konkreter Weiterbildungsbedarfe
  • Antragsstellung mit schneller und rechtssicherer Abwicklung
  • Planung und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen
  • Beratung während des gesamten Prozesses
  • Dokumentation und Zertifizierung der Weiterbildungsmaßnahmen

Machen Sie Ihr Team fit für die Zukunft – ohne großen Aufwand und mit hohen staatlichen Zuschüssen! Die Profis der Haberland Fördermittelberatung nehmen Ihnen einen Großteil der Arbeit ab und stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Seite.

Häufige Fragen zum Qualifizierungschancengesetz

Was heißt QCG?

QCG ist die Abkürzung für das Qualifizierungschancengesetz, welches Unternehmer die Förderung ihrer Belegschaft durch Weiterbildungsmaßnahmen erleichtern soll. Ziel ist es, den Strukturwandel, z.B. durch neue Technologien, zu meistern.

Seit wann gibt es das Qualifizierungschancengesetz?

Das QCG gibt es seit dem 18. Dezember 2018. Es ist unter dem Paragraph 82 SGB III zu finden.

Warum wurde das Qualifizierungschancengesetz verabschiedet?

Bis zu dem QCG wurden nur geringqualifizierte oder ältere Mitarbeiter durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Viele Beschäftigte bleiben jedoch durch die Problematik eines schnellen Wandels aufgrund neuer Technologien auf der Strecke. Unternehmen werden in ihrer Entwicklung gebremst. Besonders in Hinsicht auf die Digitalisierung sind deutliche Defizite in Deutschland erkennbar. Das Qualifizierungschancengesetz soll uns allen helfen, in die Puschen zu kommen.

„Bis 2025 werden etwa 1,3 Millionen Arbeitsplätze durch Automatisierung und technologischen Fortschritt verschwinden, aber gleichzeitig entstehen 2,1 Millionen neue Jobs. Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auch die Arbeit von morgen machen können. Die Digitalisierung verändert unser Leben – und wie wir arbeiten. Darauf müssen wir uns auch in der Arbeitsmarktpolitik vorbereiten, um Chancen und Schutz im Wandel zu gewährleisten“, erklärte Hubertus Heil, der Bundesminister für Arbeit und Soziales, in einer Rede zum Qualifizierungschancengesetz.

Wer profitiert von dem Qualifizierungschancengesetz?

Von dem Qualifizierungschancengesetz profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Gute Mitarbeiter schätzen attraktive Möglichkeiten zur Weiterbildung. Die Chance, sich persönlich fortzuentwickeln und den eigenen Arbeitsbereich durch interessante neue Aufgabenfelder zu erweitern, sehen viele Angestellte als sehr wichtiges Kriterium für die Beurteilung ihres Arbeitsplatzes an. Zufriedene und motivierte Angestellte arbeiten effizienter, kreativer und sind vor allem eins: loyal. Die Investition in die Weiterbildung der Belegschaft ist daher immer eine kluge Investition in die Zukunft des Unternehmens.

Wie kann man einen Antrag für den Weiterbildungszuschuss stellen?

Der Antrag kann direkt bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden. Unternehmen sparen sich jedoch viel Zeit und erhalten häufiger den Zuschuss in gewünschter Höhe, wenn sie sich an ein externes Unternehmen für Fördermittelberatung wenden.

Was kostet mich eine Fördermittelberatung?

Da wir bei Haberland Bildung auch gleich die Weiterbildungsangebote im Portfolio haben, bieten wir die Fördermittelberatung sowie die Abwicklung des gesamten Prozesses kostenfrei an, wenn die Weiterbildungen bei uns in Anspruch genommen werden.

 

 

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