Haberland Bildung hilft Ihnen bei der staatlichen Förderung Ihrer Weiterbildung.
Jetzt informierenHinweis: Fördermittel müssen immer vor der Bildungsmaßnahme beantragt werden. Sonst verfällt der Anspruch. Eine Beratung, die vor der Bewilligung erfolgt, kann nicht mehr bezuschusst werden.
Der strukturelle Wandel – vor allem durch die digitale Transformation – verändert bestehende Tätigkeitsfelder in allen Branchen und den Arbeitsmarkt als Ganzes. Er erfordert eine kontinuierliche Anpassung von Unternehmen und ihren Beschäftigten auf allen Ebenen. Technologische Entwicklungen in der Arbeitswelt 4.0 sorgen für neue Herausforderungen und neue Chancen. Daher ist es nötig, die Qualifikationen und Kompetenzen von Beschäftigten regelmäßig zu erweitern – und heute schon an morgen zu denken.
Das Qualifizierungschancengesetz ist als Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat das bisherige Programm WeGebAU abgelöst. Im Vergleich zu WeGebAU wird die staatliche Förderleistung für Weiterbildung ausgeweitet und die bisherige Zielgruppe erweitert. Mit der Maßnahme möchte die Bundesregierung gezielt die Weiterbildung von bereits Beschäftigten stärken, um sie fit für die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen.
Ziel ist es, die Fachkräftebasis und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im digitalen Strukturwandel zu stärken. Dazu hat die Bundesregierung Rahmenbedingungen für berufsbegleitende Weiterbildungen geschaffen, die für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer attraktiv sind.
Ein Baustein im Gesetz ist das Recht auf Weiterbildungsberatung. Arbeitgeber wenden sich dazu an den Arbeitgeber-Service (AGS) und Arbeitnehmer an ihre Bundesagentur für Arbeit.
Vom neuen Gesetz der Bundesregierung profitieren mehr als bisher „ganz normale“ Beschäftigte, die mitten im Job stehen – und damit ihre aktuellen Arbeitgeber. Die Förderung wird unabhängiger von der Qualifikation der Arbeitnehmer, ihrem Lebensalter und der Betriebsgröße.
Im Fokus stehen Erweiterungsqualifizierungen: Sie sind vor allem zukunftsorientiert darauf ausgerichtet, die Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten zu erneuern und zu erweitern. Damit können Arbeitnehmer ihren aktuellen Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des (digitalen) Strukturwandels langfristig sichern oder sich innerhalb des Unternehmens weiterentwickeln. Ebenso gefördert werden Weiterbildungen in Engpassberufen, in denen ein Fachkräftemangel besteht.
Ein grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. Deshalb werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase durch Zuschüsse der Bundesagentur bzw. Jobcenter gefördert.
Wir beraten Sie diesbezüglich gerne!
Wenn Sie eine Weiterbildung oder Umschulung machen möchten, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Sie dabei mit einem Bildungsgutschein unterstützen.
Durch einen Bildungsgutschein sichert Ihnen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu, bestimmte Kosten für Sie zu übernehmen, die durch die Lehrgänge und Kurse anfallen. Die genauen Leistungen werden vor Beginn festgelegt.
Jeder Bildungsgutschein ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Er gilt nur bei zugelassenen Bildungsanbietern.
Einen Bildungsgutschein können berufstätige sowie arbeitssuchende Menschen erhalten. Wichtig ist, dass die Weiterbildung beziehungsweise Umschulung notwendig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie…
Achtung! Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.
Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter übernimmt durch einen Bildungsgutschein zum Beispiel die Kosten für Lehrgänge und anfallende Prüfungsgebühren. Auch die Ausgaben für Bücher und Fahrtkosten oder eine Kinderbetreuung können bezahlt werden. Finden Ihre Kurse an einem anderen Ort statt, können Sie durch einen entsprechenden Bildungsgutschein die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung erstattet bekommen.
Sie können einen Bildungsgutschein nur nach einer persönlichen Beratung erhalten. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter.
Ihre Ansprechperson prüft gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen und welche Förderungen Sie bei Ihrer Weiterbildung oder Umschulung am besten unterstützen.
Die Haberland Bildungs-GmbH berät sie diesbezüglich gerne!
Bezieher von Arbeitslosengeld I können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten.
Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können nach dem Ermessen des Jobcenters, Arge oder der Optionskommune einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit (also sofort) erhalten.
Achtung! Mit dem Gründungstag bzw. dem Eintritt in eine neue Beschäftigung erlischt der Gutschein.
Schritt 1: Persönliches Gespräch in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.
Schritt 2: Erhalt Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, genannt „Förderzusicherung“.
Schritt 3: Passende Maßnahme finden.
Schritt 4: Kontaktaufnahme mit einem zertifizierten Maßnahmeträger, genannt „Bestätigung des Maßnahmeträgers“.
Schritt 5: Bewilligung durch Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.
Wenn Sie bei Schritt 3 eine Maßnahme aus unserem Angebot gefunden haben, die Ihren Bedürfnissen entspricht und die Vorgaben des AVGS erfüllen, geht es so weiter:
Die Haberland Bildungs-GmbH berät sie diesbezüglich gerne!
Die Haberland Bildungs-GmbH berät sie diesbezüglich gerne!
Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmer. Diese werden unterteilt in solche, die seit maximal zwei Jahren bestehen (Jungunternehmen). Außerdem auch Unternehmen, die länger als zwei Jahre bestehen (Bestandsunternehmen) und ebenso Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Gefördert werden allgemeine und spezielle Beratungen.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Unternehmensart | Bemessungsgrundlage | Region | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
---|---|---|---|---|
Jungunternehmen bis 2 Jahre | 4.000,00€ | Bayern | 50% | 2.000,00€ |
Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr | 3.000,00€ | Bayern | 50% | 1.500,00€ |
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000,00€ | Alle Standorte | 90% | 2.700,00€ |
Gewerbliche Existenzgründer, die in Bayern wohnen und mindestens ein Jahr vor dem Start nicht selbständig waren (keine Gewerbeanmeldung bzw. Freiberuflichkeit im Haupterwerb, kein Gesellschaftervertrag).
Grundsätzlich kann jede betriebswirtschaftliche, organisatorische und unternehmerische Fragestellung, die Ihnen bei der Planung Ihrer Existenzgründung begegnet, im Coaching bearbeitet werden. Auch wenn Sie größere Sicherheit bei Entscheidungen durch eine detaillierte zweite Meinung haben möchten oder Sie einen Sparringspartner brauchen, steht Ihnen das Programm zur Verfügung.
Ausgenommen von der Förderung sind folgende Punkte:
Ebenfalls ausgenommen sind Beratungen, bei denen bereits andere öffentliche Zuschüsse verwendet werden.
Entscheiden Sie sich für einen Einzelkurs bzw. ein Coaching der Haberland Bildungs-GmbH und lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten.