Bildung fördern lassen

Haberland Bildung hilft Ihnen bei der staatlichen Förderung Ihrer Weiterbildung.

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Weiter-bildung geht mit uns auch gefördert.

Hinweis: Fördermittel müssen immer vor der Bildungsmaßnahme beantragt werden. Sonst verfällt der Anspruch. Eine Beratung, die vor der Bewilligung erfolgt, kann nicht mehr bezuschusst werden.

Qualifizierungschancengesetz


Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Der strukturelle Wandel – vor allem durch die digitale Transformation – verändert bestehende Tätigkeitsfelder in allen Branchen und den Arbeitsmarkt als Ganzes. Er erfordert eine kontinuierliche Anpassung von Unternehmen und ihren Beschäftigten auf allen Ebenen. Technologische Entwicklungen in der Arbeitswelt 4.0 sorgen für neue Herausforderungen und neue Chancen. Daher ist es nötig, die Qualifikationen und Kompetenzen von Beschäftigten regelmäßig zu erweitern – und heute schon an morgen zu denken.

Das Qualifizierungschancengesetz ist als Teil der „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und hat das bisherige Programm WeGebAU abgelöst. Im Vergleich zu WeGebAU wird die staatliche Förderleistung für Weiterbildung ausgeweitet und die bisherige Zielgruppe erweitert. Mit der Maßnahme möchte die Bundesregierung gezielt die Weiterbildung von bereits Beschäftigten stärken, um sie fit für die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu machen.

Ziel ist es, die Fachkräftebasis und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im digitalen Strukturwandel zu stärken. Dazu hat die Bundesregierung Rahmenbedingungen für berufsbegleitende Weiterbildungen geschaffen, die für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer attraktiv sind.

Ein Baustein im Gesetz ist das Recht auf Weiterbildungsberatung. Arbeitgeber wenden sich dazu an den Arbeitgeber-Service (AGS) und Arbeitnehmer an ihre Bundesagentur für Arbeit.

Was bringt das Qualifizierungschancengesetz?

Vom neuen Gesetz der Bundesregierung profitieren mehr als bisher „ganz normale“ Beschäftigte, die mitten im Job stehen – und damit ihre aktuellen Arbeitgeber. Die Förderung wird unabhängiger von der Qualifikation der Arbeitnehmer, ihrem Lebensalter und der Betriebsgröße.

Im Fokus stehen Erweiterungsqualifizierungen: Sie sind vor allem zukunftsorientiert darauf ausgerichtet, die Kenntnisse und Kompetenzen der Beschäftigten zu erneuern und zu erweitern. Damit können Arbeitnehmer ihren aktuellen Arbeitsplatz vor dem Hintergrund des (digitalen) Strukturwandels langfristig sichern oder sich innerhalb des Unternehmens weiterentwickeln. Ebenso gefördert werden Weiterbildungen in Engpassberufen, in denen ein Fachkräftemangel besteht.

Ein grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. Deshalb werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase durch Zuschüsse der Bundesagentur bzw. Jobcenter gefördert.

Wir beraten Sie diesbezüglich gerne!

Bildungsgutschein


Was ist ein Bildungsgutschein?

Wenn Sie eine Weiterbildung oder Umschulung machen möchten, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Sie dabei mit einem Bildungsgutschein unterstützen.

Durch einen Bildungsgutschein sichert Ihnen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu, bestimmte Kosten für Sie zu übernehmen, die durch die Lehrgänge und Kurse anfallen. Die genauen Leistungen werden vor Beginn festgelegt.

Jeder Bildungsgutschein ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Er gilt nur bei zugelassenen Bildungsanbietern.

Wer ist förderberechtigt?

Einen Bildungsgutschein können berufstätige sowie arbeitssuchende Menschen erhalten. Wichtig ist, dass die Weiterbildung beziehungsweise Umschulung notwendig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie…

  • dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beenden können,
  • als berufstätige Person die drohende Arbeitslosigkeit vermeiden oder
  • Ihren Berufsabschluss nachholen.

Achtung! Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Arbeitsagentur oder das Jobcenter übernimmt durch einen Bildungsgutschein zum Beispiel die Kosten für Lehrgänge und anfallende Prüfungsgebühren. Auch die Ausgaben für Bücher und Fahrtkosten oder eine Kinderbetreuung können bezahlt werden. Finden Ihre Kurse an einem anderen Ort statt, können Sie durch einen entsprechenden Bildungsgutschein die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung erstattet bekommen.

Wie verläuft der Weg zum Bildungsgutschein?

Sie können einen Bildungsgutschein nur nach einer persönlichen Beratung erhalten. Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter.

Ihre Ansprechperson prüft gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen und welche Förderungen Sie bei Ihrer Weiterbildung oder Umschulung am besten unterstützen.

Die Haberland Bildungs-GmbH berät sie diesbezüglich gerne!

AVGS – der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein


Wer ist förderberechtigt?

Bezieher von Arbeitslosengeld I können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten.

Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können nach dem Ermessen des Jobcenters, Arge oder der Optionskommune einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit (also sofort) erhalten.

Achtung! Mit dem Gründungstag bzw. dem Eintritt in eine neue Beschäftigung erlischt der Gutschein.

Wie verläuft der Weg zum AVGS?

Schritt 1: Persönliches Gespräch in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter.

Schritt 2: Erhalt Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, genannt „Förderzusicherung“.

Schritt 3: Passende Maßnahme finden.

Schritt 4: Kontaktaufnahme mit einem zertifizierten Maßnahmeträger, genannt „Bestätigung des Maßnahmeträgers“.

Schritt 5: Bewilligung durch Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter.

Wenn Sie bei Schritt 3 eine Maßnahme aus unserem Angebot gefunden haben, die Ihren Bedürfnissen entspricht und die Vorgaben des AVGS erfüllen, geht es so weiter:

  1. Sie kontaktieren uns. Wir prüfen die Vorgaben des AVGS. Wenn wir eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern können, erhalten Sie eine Förderzusicherung. Auf der Förderzusicherung ist ein Zeitraum eingetragen, innerhalb dessen die Maßnahme begonnen (aber nicht unbedingt abgeschlossen) werden muss. Bitte kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, spätestens zwei Wochen vor Ende des angegebenen Zeitraums. Wir prüfen dann, ob nach den Vorgaben des AVGS eine entsprechende Maßnahme von uns durchgeführt werden kann und schicken ggf. eine entsprechende Bescheinigung an die Arbeitsagentur.
  2. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Dies ist ein Schreiben, in dem steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Auch der Maßnahmeträger wird darüber informiert, dass die Maßnahme bewilligt wurde. Sobald diese Bewilligung eintrifft, darf offiziell mit dem Coaching bzw. der Bildungsmaßnahme begonnen werden.

Die Haberland Bildungs-GmbH berät sie diesbezüglich gerne!

BAFA – Förderung


Was ist eine BAFA-Förderung?

Die Haberland Bildungs-GmbH berät sie diesbezüglich gerne!

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmer. Diese werden unterteilt in solche, die seit maximal zwei Jahren bestehen (Jungunternehmen). Außerdem auch Unternehmen, die länger als zwei Jahre bestehen (Bestandsunternehmen) und ebenso Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden allgemeine und spezielle Beratungen.

Höhe des Beratungszuschusses

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Unternehmensart Bemessungsgrundlage Region Fördersatz Maximaler Zuschuss
Jungunternehmen bis 2 Jahre 4.000,00€ Bayern 50% 2.000,00€
Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr 3.000,00€ Bayern 50% 1.500,00€
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000,00€ Alle Standorte 90% 2.700,00€
Antrag zum BAFA:
  1. Kostenfreies Informationsgespräch mit unseren Spezialisten über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.
  2. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
  3. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Hierbei beraten wir Sie gerne.

Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern – VGC


Antrag zum BAFA:

Gewerbliche Existenzgründer, die in Bayern wohnen und mindestens ein Jahr vor dem Start nicht selbständig waren (keine Gewerbeanmeldung bzw. Freiberuflichkeit im Haupterwerb, kein Gesellschaftervertrag).

  • Gewerbliche Unternehmensnachfolger, die mindestens ein Jahr vor dem Start nicht selbständig waren (keine Gewerbeanmeldung bzw. Freiberuflichkeit im Haupterwerb, kein Gesellschaftervertrag).
  • Sie planen eine Selbständigkeit als
    a) Freiberufler oder
    b) Handwerker?
    Dann stellen Sie Ihren Antrag
    a) beim Institut für Freie Berufe in Nürnberg (www.ifb.uni-erlangen.de) oder b) bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer
  • Für Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte ist diese Förderung ausgeschlossen.
Was kann gefördert werden?

Grundsätzlich kann jede betriebswirtschaftliche, organisatorische und unternehmerische Fragestellung, die Ihnen bei der Planung Ihrer Existenzgründung begegnet, im Coaching bearbeitet werden. Auch wenn Sie größere Sicherheit bei Entscheidungen durch eine detaillierte zweite Meinung haben möchten oder Sie einen Sparringspartner brauchen, steht Ihnen das Programm zur Verfügung.

Ausgenommen von der Förderung sind folgende Punkte:

  • Beratungen mit Themenschwerpunkten auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
  • Vertragsausarbeitungen, Erstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten und die Entwicklung und Installation von EDV-Software
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • Operative Tätigkeiten (z.B. die Erstellung von Websites oder die Herstellung von Werbeflyern)

Ebenfalls ausgenommen sind Beratungen, bei denen bereits andere öffentliche Zuschüsse verwendet werden.

Wie läuft die Förderung ab?

Entscheiden Sie sich für einen Einzelkurs bzw. ein Coaching der Haberland Bildungs-GmbH und lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten.